Unabhängig von der Unternehmensberatung bieten wir die Erstellung von Gutachten in
Bewertungs- und Entschädigungsfragen in allen Sparten des Gartenbaus an.
Das Regierungspräsidium Kassel hat Herrn Jürgen Forster die Urkunde als
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
im Fachgebiet 2.1 Gartenbau
Betrieb/Unternehmen, Bewertungs- und Entschädigungsfragen
in Gartenbaubetrieben
verliehen.
Auf der Grundlage dieser Bestellung können bundesweit Gutachten erstellt werden.
Link zur Bestellungsurkunde
Folgende Tätigkeitsmerkmale umfasst diese Bestellung:
- Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken
- Ermittlung des Verkehrswertes, des Substitutionswertes und des Ertragswertes von gartenbaulichen Betrieben
- Entschädigungsfragen bei Landentzug, z.B. für Siedlungen, Verkehrsanlagen, Industriebedarf (Entschädigung für An- und Durchschneidung, Umwege, Erwerbsverlust, Pachtaufhebungen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
- Entschädigungsfragen beim Bau von Versorgungs- und Entsorgungsleitungen
- Beurteilung von Existenzgefährdungen
- Pachtfragen (Pachtbeschreibung, Schätzung von toten und lebenden Inventars, Ersatz für Aufwendungen und Verbesserungen, Beurteilung der Bewirtschaftung, Pachtpreisanpassungen)
- Einkommensberechnungen, z.B. bei Betriebsstörungen und Betriebsunterbrechungen infolge von vorübergehender oder dauernder Arbeitsunfähigkeit des Betriebsleiters oder von Familienangehörigen sowie für Unterhaltszahlungen für Personenschäden oder Ehescheidungen
- Abwicklung von Verwaltungs- oder Nießbrauchrechten
- Bewertungsfragen bei Betriebsübergaben, Erbangelegenheiten, Ehescheidungen und Entnahmen ins Privatvermögen
- Bewertung von Rechten und Quoten (Brennrechte, Lieferrechte, Wegerechte, Zeichenrechte) einschließlich Beteiligungen (Bezugs-, Lagerungs- und Absatzeinrichtungen)
- Bewertungsfragen bei Flurbereinigungsverfahren und bei Umlegungen
- Bewertungsfragen im Zusammenhang mit der Ausweitung von Schutzgebieten (Wasserschutz, Natur- und Landschaftsschutz)
- Arbeitswirtschaft
- Kenntnis und Beurteilung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und guten fachlichen Praxis, sowie der Nachhaltigkeit
- Betriebswirtschaftliche Beurteilung von Nutzungsbeschränkungen (Naturschutz, Wasser- und Landschaftsschutz, Denkmalschutz u.a.)